×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 28. Okt. 2013

Entlassung vor Niederkunft

 
.   Eine Woche vor der Geburt ihres Kindes wurde die Klägerin nicht zum Dienst eingeteilt, was sie betriebsüblich als Kündigung ansah. Eine Woche danach schrieb ihr Arzt sie arbeitsfähig, doch nahm sie die Car-Hop-Arbeit in der Drive-In Gaststätte nicht wieder auf, weil sie sich für entlassen hielt.

Als sie erfuhr, dass Bundesgesetze Schwangere schützen, erhob sie Klage. Der Beschluss vom 23. Oktober 2013 im Fall Theresa Speight v. Sonic Restaurants Inc. erklärt anhand der Tatsachenbeschreibung und rechtlichen Würdigung genau, auf welchem Glatteis eine Arbeitgeberin in den USA bei einer ihr bekannten Schwangerschaft schlindert.

Arbeitsrecht ist je nach Einzelstaat geregelt, doch bestimmte Ungleichbehandlungsfragen richten sich nach Bundesrecht, hier dem Family and Medical Leave Act und dem 42 USC §2000e-2(a)(1) in Title VII Civil Rights Act, die das Bundesgericht des Bezirks Kansas leicht lesbar auf neun Seiten erläuterte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER