US-Gericht keine Superrevision
Massenentlassung in Frankreich nicht vor US-Gericht
CK • Washington. Europäer wenden sich öfter an US-Gerichte, weil sie hier ihre Misserfolge vor den eigenen Gerichten nachprüfen lassen wollen. Dabei haben die US-Gerichte selbst genug zu tun. Sie weisen solche Klagen ab. Selbst wenn sie zuständig sein sollten, können sie nach der Forum non conveniens-Doktrin die Klagen an Gerichte im Ausland verweisen, die näher am Sachverhalt und Zeugen liegen. Im am 15. Oktober 2013 veröffentlichten Fall einer mehrfach in Frankreich abgeurteilten Massenentlassung in einer Kofferfabrik wandte sich die Klägerin daher an das Bundesgericht für Massachusetts mit einer anderen Taktik: Sie ging gegen den Hauptgesellschafter aus den USA vor, der ebenfalls bereits in Frankreich gewonnen hatte. Das US-Gericht wies in diesem Fall die Klage ab, weil zuviel Zeit verstrichen und ein etwaiger Anspruch undurchsetzbar geworden war. Auch gelang es der Klägerin in Abdallah v. Bain Capital LLC am 9. Juli 2013 nicht, eine Verjährungshemmung nachzuweisen.