Gewährleistung im US-Recht
CK • Washington. Fast alles Recht in den USA ist einzelstaatlich geregelt. Deshalb sind auch die Gewährleistungen unterschiedlich geregelt. Bundesrechtlich gilt nur, dass Ausschlüsse gegenüber Verbrauchern besonders gekennzeichnet werden.
Da gilt nämlich der Magnusson Moss Warranty Act. In seiner Folge werden Einschränkungen und Ausschlüsse mit Großbuchstaben oder Fettdruck deklariert. In Nichtverbraucherverträgen spielt das Bundesgesetz keine Rolle. Dann gilt Kleingedrucktes ohne besondere Markierung.
Allgemein gilt der Erfahrungssatz, dass die Laufzeiten in den USA kürzer sind als in Deutschland. Für mehr Geld gibt es dann eine längere Gewährleistung.
Da gilt nämlich der Magnusson Moss Warranty Act. In seiner Folge werden Einschränkungen und Ausschlüsse mit Großbuchstaben oder Fettdruck deklariert. In Nichtverbraucherverträgen spielt das Bundesgesetz keine Rolle. Dann gilt Kleingedrucktes ohne besondere Markierung.
Allgemein gilt der Erfahrungssatz, dass die Laufzeiten in den USA kürzer sind als in Deutschland. Für mehr Geld gibt es dann eine längere Gewährleistung.