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Donnerstag, den 07. Nov. 2013

Laptop: Behindertenhilfe  

.   In Erwartung einer Operation und angesichts des Rückstands in seiner Arbeitsleistung beantragt ein behinderter Angestellter die postoperative Bereitstellung eines Laptops in seinem Haus, damit er von dort den Stau abarbeiten kann. Wegen seiner ungenügenden Arbeitsleistungen erhält er jedoch nach mehreren bereits erfolgten Mahnungen eine Kündigung, gegen die er wegen behaupteten Verstoßes gegen das bundesrechtliche Behindertenschutzgesetz Americans with Disabilities Act klagt.

Er verliert im Fall Dinse v. Carlisle Foodservice Products vor dem Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 6. November 2013, doch verfasst das Gericht eine ausführliche und damit lehrreiche Begründung. Es erörtert den ADA, 42 USC §12101, im Detail und insbesondere das Erfordernis, dass der Arbeitgeber über die Notwendigkeit gegenwärtig benötigter Behindertenhilfen unterrichtet sein muss. Der Wunsch auf Bereitstellung eines Geräts für den Fall einer zukünftigen Operation erfüllt diese Voraussetzung nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.