Laptop: Behindertenhilfe
CK • Washington. In Erwartung einer Operation und angesichts des Rückstands in seiner Arbeitsleistung beantragt ein behinderter Angestellter die postoperative Bereitstellung eines Laptops in seinem Haus, damit er von dort den Stau abarbeiten kann. Wegen seiner ungenügenden Arbeitsleistungen erhält er jedoch nach mehreren bereits erfolgten Mahnungen eine Kündigung, gegen die er wegen behaupteten Verstoßes gegen das bundesrechtliche Behindertenschutzgesetz Americans with Disabilities Act klagt.
Er verliert im Fall Dinse v. Carlisle Foodservice Products vor dem Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 6. November 2013, doch verfasst das Gericht eine ausführliche und damit lehrreiche Begründung. Es erörtert den ADA, 42 USC §12101, im Detail und insbesondere das Erfordernis, dass der Arbeitgeber über die Notwendigkeit gegenwärtig benötigter Behindertenhilfen unterrichtet sein muss. Der Wunsch auf Bereitstellung eines Geräts für den Fall einer zukünftigen Operation erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Er verliert im Fall Dinse v. Carlisle Foodservice Products vor dem Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 6. November 2013, doch verfasst das Gericht eine ausführliche und damit lehrreiche Begründung. Es erörtert den ADA, 42 USC §12101, im Detail und insbesondere das Erfordernis, dass der Arbeitgeber über die Notwendigkeit gegenwärtig benötigter Behindertenhilfen unterrichtet sein muss. Der Wunsch auf Bereitstellung eines Geräts für den Fall einer zukünftigen Operation erfüllt diese Voraussetzung nicht.