Die Klägerin hatte mehrfach versucht eine gute Freundin, die mit dem Ehemann der Klägerin ein Kind gezeugt hatte, mit einer Kombination von Kaliumdichromat und einer Chemikalie auf Arsen-Basis zu vergiften, wodurch diese leichte Verbrennungen an ihrem Daumen erlitten hatte. Sie wurde hierfür aber nicht nach dem Recht des Bundesstaates Pennsylvania, sondern nach dem Anti-Terror-Abschnitt des Ausführungsgesetzes zu einer Haftstrafe von 6 Jahren sowie 5 Haftjahren auf Bewährung verurteilt. Mit ihrem Schriftsatz macht sie geltend, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen würde und der Bund keine Kompetenz habe ein Verhalten, das bereits nach Einzelstaatenrecht strafbar ist, erneut zu poenalisieren.
Der Justizminister hält in seinem Schriftsatz dagegen, dass der Kongress die Befugnis zur Regelung einer entsprechenden Strafbarkeit aus seinem Recht zur Umsetzung von internationalen Verträgen herleiten könne und das Verhalten der Klägerin unter den Wortlaut subsumiert werden kann.
Da auch die Richter äußerst kontroverse Positionen vertraten, - Richter Samuel A. Alito Jr.ließ sich zu der süffisanten Bemerkung hinreißen, auch er habe in der vergangenen Woche Chemiewaffen vertrieben, indem er an Halloween Schokolade an Kinder verteilt habe, diese sei immerhin giftig für Hunde -, bleibt mit Spannung abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten entscheiden wird.