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Mittwoch, den 13. Nov. 2013

Chemiewaffen in privater Hand  

PZ - Washington.   Der Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC erörterte in der mündlichen Verhandlung am 5. November 2013 im Fall Bond v. United States, ob schon das Vergiften einer anderen Privatperson der Chemiewaffenkonvention der Vereinten Nationen unterfällt und ob das entsprechende Ausführungsgesetz der Vereinigten Staaten hierzu verfassungswidrig sei.

Die Klägerin hatte mehrfach versucht eine gute Freundin, die mit dem Ehemann der Klägerin ein Kind gezeugt hatte, mit einer Kombination von Kaliumdichromat und einer Chemikalie auf Arsen-Basis zu vergiften, wodurch diese leichte Verbrennungen an ihrem Daumen erlitten hatte. Sie wurde hierfür aber nicht nach dem Recht des Bundesstaates Pennsylvania, sondern nach dem Anti-Terror-Abschnitt des Ausführungsgesetzes zu einer Haftstrafe von 6 Jahren sowie 5 Haftjahren auf Bewährung verurteilt. Mit ihrem Schriftsatz macht sie geltend, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen würde und der Bund keine Kompetenz habe ein Verhalten, das bereits nach Einzelstaatenrecht strafbar ist, erneut zu poenalisieren.

Der Justizminister hält in seinem Schriftsatz dagegen, dass der Kongress die Befugnis zur Regelung einer entsprechenden Strafbarkeit aus seinem Recht zur Umsetzung von internationalen Verträgen herleiten könne und das Verhalten der Klägerin unter den Wortlaut subsumiert werden kann.

Da auch die Richter äußerst kontroverse Positionen vertraten, - Richter Samuel A. Alito Jr.ließ sich zu der süffisanten Bemerkung hinreißen, auch er habe in der vergangenen Woche Chemiewaffen vertrieben, indem er an Halloween Schokolade an Kinder verteilt habe, diese sei immerhin giftig für Hunde -, bleibt mit Spannung abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten entscheiden wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.