Aktien für Mitarbeiter oder Schadensersatz?
CK • Washington. Im amerikanischen Prozess gilt nach Common Law, dass Schadensersatz, keine Erfüllung, für Vertragsansprüche zugesprochen wird. Specific Performance ist die Ausnahme, die nach Equity-Recht Abhilfe bietet. Im Fall Bennett v. Sterling Planet, Inc. verlangte die Klägerin Aktien vom Arbeitgeber, der als Corporation zur Zeit der Einstellung selbst Aktien ausgeben konnte. Vor der Klage war die Gesellschaft jedoch in eine Holding eingebracht worden und war dazu nicht mehr in der Lage.
Das Urteil vom 15. November 2013 des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City ging auf die Unterschiede zwischen Common Law und Equity ein. Auch nach Common Law soll jeder das erhalten, was ihn in den rechtmäßigen Stand versetzt. Da die Aktien der Corporation im gleichen Verhältnis beim selben Wert gegen Aktien der Holding getauscht wurde, ist der Vertragsanspruch der Klägerin nun auch bei einer Klage gegen den Arbeitgeber korrekt mit dem untergerichtlichen Zuspruch von Aktien in der Holdinggesellschaft erfüllt worden, erläuterte der United States Court of Appeals for the Second Circuit..
Das Urteil vom 15. November 2013 des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City ging auf die Unterschiede zwischen Common Law und Equity ein. Auch nach Common Law soll jeder das erhalten, was ihn in den rechtmäßigen Stand versetzt. Da die Aktien der Corporation im gleichen Verhältnis beim selben Wert gegen Aktien der Holding getauscht wurde, ist der Vertragsanspruch der Klägerin nun auch bei einer Klage gegen den Arbeitgeber korrekt mit dem untergerichtlichen Zuspruch von Aktien in der Holdinggesellschaft erfüllt worden, erläuterte der United States Court of Appeals for the Second Circuit..