×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 17. Nov. 2013

Aktien für Mitarbeiter oder Schadensersatz?

 
.   Im amerikanischen Prozess gilt nach Common Law, dass Schadensersatz, keine Erfüllung, für Vertragsansprüche zugesprochen wird. Specific Performance ist die Ausnahme, die nach Equity-Recht Abhilfe bietet. Im Fall Bennett v. Sterling Planet, Inc. verlangte die Klägerin Aktien vom Arbeitgeber, der als Corporation zur Zeit der Einstellung selbst Aktien ausgeben konnte. Vor der Klage war die Gesellschaft jedoch in eine Holding eingebracht worden und war dazu nicht mehr in der Lage.

Das Urteil vom 15. November 2013 des Bundes­berufungs­gerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City ging auf die Unter­schiede zwischen Common Law und Equity ein. Auch nach Common Law soll jeder das erhalten, was ihn in den rechtmäßigen Stand versetzt. Da die Aktien der Corporation im gleichen Verhältnis beim selben Wert gegen Aktien der Holding getauscht wurde, ist der Vertrags­anspruch der Klägerin nun auch bei einer Klage gegen den Arbeitgeber korrekt mit dem untergerichtlichen Zuspruch von Aktien in der Holding­gesellschaft erfüllt worden, erläuterte der United States Court of Appeals for the Second Circuit..







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER