Verbotsbeschluss gegen Samsung
CK • Washington. Apple und Samsung streiten sich seit Jahren. Nun entschied das landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks über eine abgelehnte Verbotsverfügung, mit der Apple Samsung zur Einstellung des Vertriebs von iPhone 3-gleichen Geräten zwingen wollte. Das Untergericht hatte den Trade Dress und Design Patents richtig beurteilt, da das drastische Mittel einer permanent Injunction nur mit Vorsicht eingesetzt werden darf, bestimmte das Obergericht am 18. November 2013 im Fall Apple Inc. v. Samsung Electronics Co., Ltd.. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC, revidierte jedoch die Ablehnung des Schutzes von Apples Utility Patents in seiner 41-seitigen Entscheidungsbegründung.