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Freitag, den 22. Nov. 2013

Verjährungskrise nach Finanzkrise  

.   Bei Klagen im Staate New York gegen die Verursacher der Finanzkrise muss das angerufene amerikanische Gericht das Verjährungsgesetz beachten, das New York-Ansässige besser stellt als Opfer im Ausland:
An action based upon a cause of action accruing without the state cannot be commenced after the expiration of the time limited by the laws of either the state or the place without the state where the cause of action accrued, except that where the cause of action accrued in favor of a resident of the state the time limited by the laws of the state shall apply.
Ein neues Beispiel für die Anwendung dieses NYCPLR §202 ist der Abweisungsbeschluss im Fall Woori Bank v. Merrill Lynch vom 21. November 2013 im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Das NY-Recht sieht eine längere Verjährungsfrist als das koreanische vor, unter dem der Schadensersatzanspruch entstand, und sie nützt dem ausländischen Opfer der Finanzkrise nichts.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.