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Montag, den 25. Nov. 2013

Ortskraft von Botschaft diskriminiert  

.   Extreme Diskriminierung stellte das Bundesgericht der US-Hauptstadt Washington am 20. November 2013 im Fall Ashraf-Hassan v. Embassy of France fest. Der Botschaft gelang es nicht, die Klage einer vor Ort Angestellten, Local Hire, abweisen zu lassen, obwohl sie argumentierte, dass sie nicht für die Handlungen der direkten Vorgesetzten verantwortlich sei, und die Nichtverlägerung eines Anstellungsvertrags betriebsbedingt gewesen sei. Das Gericht erörterte auf 17 lesenswerten Seiten, wie die Faktoren Rasse, Schwangerschaft, Gleichstellung mit Terroristen und absichtliche Unterbeschäftigung zu einem feindlichen Arbeitsklima, hostile Work Environment, führten. Die Ortskraft darf den Prozess fortsetzen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.