Selbst die Gerichtspräsidentin diskriminiert
CK • Washington. Eine Bundesgerichtspräsidentin in Oregon gestattete im Jahr 2011 einer Gerichtsangestellten, ihre Lebensgefährtin in die gemeinsame Versicherung einzubringen. So wollte sie eine Diskriminierung vermeiden. Im Jahre 2013 widerrief sie diese Gleichstellung.
Nach ihrer Einschätzung stünden im zuständige Bundesberufungsgerichtsbezirk neue Bundesbeamtenrichtlinien dieser Regelung entgegen. Die Angestellte verklagte ihre Chefin wegen Ungleichbehandlung. Am 25. November 2013 folgte die Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco.
Im Fall In re Fonberg entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit weitreichender Wirkung für eine Gleichbehandlung. Es gäbe gleich zwei richtigzustellende Diskriminierungen: Erstens werde die Angestellte im Vergleich mit verheirateten Paaren schlechter gestellt. Zudem ist die Behandlung schlechter als in Staaten des Berufungsbezirks, in denen Paare gleichen Geschlechts heiraten dürfen.
Nach ihrer Einschätzung stünden im zuständige Bundesberufungsgerichtsbezirk neue Bundesbeamtenrichtlinien dieser Regelung entgegen. Die Angestellte verklagte ihre Chefin wegen Ungleichbehandlung. Am 25. November 2013 folgte die Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco.
Im Fall In re Fonberg entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit weitreichender Wirkung für eine Gleichbehandlung. Es gäbe gleich zwei richtigzustellende Diskriminierungen: Erstens werde die Angestellte im Vergleich mit verheirateten Paaren schlechter gestellt. Zudem ist die Behandlung schlechter als in Staaten des Berufungsbezirks, in denen Paare gleichen Geschlechts heiraten dürfen.