Rock ohne echten Stoff
CK • Washington. Zu $40.000 Schadensersatz verurteilte das Gericht auf Antrag von kalifornischen Stoffgestaltern einen New Yorker Rockanbieter wegen Urheberrechtsverletzung. Die Beklagte fand auch im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 26. November 2013 keine Gnade.
Selbst wenn die New Yorker Ahnungslosigkeit über die Herkunft des Stoffes ihrer Pretty-Girl-Röcke behaupteten, dürfen die Geschworenen den Beweiswert dieser Aussage selbst würdigen, und das Gericht bleibt daran gebunden, wenn andere Indizien, wie ein Etikett, ihre Folgerung nachvollziehbar machen.
Im Fall L.A. Printex Industries Inc. v. Pretty Girl of California Inc. entschied das Gericht auch, dass der Schadensersatzbetrag nicht überhöht ist. Er soll abschreckend wirken und darf bis zu $150.000 betragen. Wenn der rechtwidrig erzielte Gewinn niedriger liegt, hindert dies nicht die erfolgte Zumessung.
Selbst wenn die New Yorker Ahnungslosigkeit über die Herkunft des Stoffes ihrer Pretty-Girl-Röcke behaupteten, dürfen die Geschworenen den Beweiswert dieser Aussage selbst würdigen, und das Gericht bleibt daran gebunden, wenn andere Indizien, wie ein Etikett, ihre Folgerung nachvollziehbar machen.
Im Fall L.A. Printex Industries Inc. v. Pretty Girl of California Inc. entschied das Gericht auch, dass der Schadensersatzbetrag nicht überhöht ist. Er soll abschreckend wirken und darf bis zu $150.000 betragen. Wenn der rechtwidrig erzielte Gewinn niedriger liegt, hindert dies nicht die erfolgte Zumessung.