Trotzdem verklagte der Kläger die Beklagte auf Schadensersatz wegen Diffamierung, Verunglimpfung, unerlaubter Beeinträchtigung von Geschäftsbeziehungen, Eingriffs in die Privatsphäre und Verstoßes gegen den Lanham Act. Die Beklagte verteidigte sich hiergegen unter Berufung auf den DC Anti-SLAPP Act, welcher das Verfahren sofort beendet, wenn die Streitsache, hier also die Veröffentlichung des Artikels, dem Interesse der Öffentlichkeit dient und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, welche im Ersten Zusatzartikel zur Verfassung verankert ist.
Das Bundesberufungsgericht legte zunächst umfangreich dar, was alles von der Meinungsfreiheit geschützt wird und dass hierunter auch Satire fällt. Ob es sich um geschützte Satire handele richte sich nach einem verständigen Leser. Der normale Leser des Blogs der Beklagten wisse genau, dass diese regelmäßig satirische Artikel veröffentliche. Gerade der Wortlaut und die Tatsache, dass ein langjähriger Obama-Kritiker plötzlich feststelle, dass seine Kritik unzutreffen ist, mache deutlich, dass es sich hierbei um geschützte Satire handele. Das Bundesberufungsgericht lehnte daher die Schadensersatzansprüche des Klägers ab.