In Atlanta entschied auch das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA gegen ihn. Im Fall Louis Vuitton Malletier SA v. Joseph Mosseri erklärte es am 2. November 2013 das Long Arm Statute von Florida als zuständigkeitsbegründend, auch wenn die Markenverstöße nur durch den Verkauf im Internet eintraten. Erfolgsort ist Florida. Der Auftritt war als hinreichend regelmäßig und zielgerichtet bewiesen.
Die sorgfältige Urteilsbegründung unterscheidet sauber zwischen dem vorliegenden Sachverhalt und anderen regelmäßig abrufbaren Internetangeboten, die nicht per se eine örtliche Zuständigkeit begründen. Die Sachverhalts- und Beweisdarstellung des Gerichts führt zudem lesenswert in die Vorgangsweise bei der Verfolgung sich anonymisierender Imitatsanbieter und die Haftung des Chefs für markenverletzende Unternehmenshandlungen ein, die die beschränkte Haftung aushebelt.