Geisterhelden vor Gericht
CK • Washington. Ein Filmproduzent wehrte am 29. November 2013 eine Filmurheberrechtsklage schon im ersten Prozessabschnitt erfolgreich ab. Einen Geisterheld hatte der klagende Schriftsteller und Filmentwickler erfunden und als Filmkonzept auf einer Webseite publiziert. Als er erfuhr, dass Warner Bros. ebenfalls einen Geisterheldenfilm produziert, verklagte er die Firma vor dem Bundesgericht für Massachusetts.
Die Beklagte konnte im Summmary Judgment-Abschnitt des amerikanischen Prozesses Kenney v. Warner Bros. Entertainment Inc. gewinnen, weil der Kläger zwar ein urheberrechtlich geschütztes Werk besaß, doch unstreitig nicht mit Belegen behaupten konnte, dass Warner Kenntnis vom Screenplay oder gar Inhalte übernommen hatte. Die Begründung führt lesenswert in die Behauptungs- und Beweislasten nach dem Copyright Act ein.
Die Beklagte konnte im Summmary Judgment-Abschnitt des amerikanischen Prozesses Kenney v. Warner Bros. Entertainment Inc. gewinnen, weil der Kläger zwar ein urheberrechtlich geschütztes Werk besaß, doch unstreitig nicht mit Belegen behaupten konnte, dass Warner Kenntnis vom Screenplay oder gar Inhalte übernommen hatte. Die Begründung führt lesenswert in die Behauptungs- und Beweislasten nach dem Copyright Act ein.