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Montag, den 09. Dez. 2013

Geisterhelden vor Gericht

 
.   Ein Filmproduzent wehrte am 29. November 2013 eine Filmurheberrechtsklage schon im ersten Prozessabschnitt erfolgreich ab. Einen Geisterheld hatte der klagende Schriftsteller und Filmentwickler erfunden und als Filmkonzept auf einer Webseite publiziert. Als er erfuhr, dass Warner Bros. ebenfalls einen Geisterheldenfilm produziert, verklagte er die Firma vor dem Bundesgericht für Massachusetts.

Die Beklagte konnte im Summmary Judgment-Abschnitt des amerikanischen Prozesses Kenney v. Warner Bros. Entertainment Inc. gewinnen, weil der Kläger zwar ein urheberrechtlich geschütztes Werk besaß, doch unstreitig nicht mit Belegen behaupten konnte, dass Warner Kenntnis vom Screenplay oder gar Inhalte übernommen hatte. Die Begründung führt lesenswert in die Behauptungs- und Beweislasten nach dem Copyright Act ein.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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