Die Beklagte konnte im Summmary Judgment-Abschnitt des amerikanischen Prozesses Kenney v. Warner Bros. Entertainment Inc. gewinnen, weil der Kläger zwar ein urheberrechtlich geschütztes Werk besaß, doch unstreitig nicht mit Belegen behaupten konnte, dass Warner Kenntnis vom Screenplay oder gar Inhalte übernommen hatte. Die Begründung führt lesenswert in die Behauptungs- und Beweislasten nach dem Copyright Act ein.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.