• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 10. Dez. 2013

Mehr Zeit bei Holocaustklagen  

.   Kalifornien erleichterte die Verfolgung von Ansprüchen wegen Holocaust-Unrecht, doch war das Gesetz verfassungswidrig, weil es sich in die Bundeskompetenz für auswärtige Angelegenheiten einmischt. Am 8. Dezember 2013 beurteilte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco im Fall Cassirer v. Thyssen-Bornemisza das Nachfolgegesetz als verfassungsvereinbar. Die neue Regelung verlängert lediglich die Verjährungsfrist für solche Ansprüche, deren Rechtsnatur das Gesetz nicht anrührt. Im Kern betrifft der Prozess das zwangsverkaufte Kunstwerk Rue Saint-Honoré, après-midi, effet de pluie von Camille Pissarro, das später im beklagten spanischen Museum hing. Das Verfahren kann nun im Untergericht fortgesetzt werden.


Dienstag, den 10. Dez. 2013

Geisterhelden vor Gericht  

.   Ein Filmproduzent wehrte am 29. November 2013 eine Filmurheberrechtsklage schon im ersten Prozessabschnitt erfolgreich ab. Einen Geisterheld hatte der klagende Schriftsteller und Filmentwickler erfunden und als Filmkonzept auf einer Webseite publiziert. Als er erfuhr, dass Warner Bros. ebenfalls einen Geisterheldenfilm produziert, verklagte er die Firma vor dem Bundesgericht für Massachusetts.

Die Beklagte konnte im Summmary Judgment-Abschnitt des amerikanischen Prozesses Kenney v. Warner Bros. Entertainment Inc. gewinnen, weil der Kläger zwar ein urheberrechtlich geschütztes Werk besaß, doch unstreitig nicht mit Belegen behaupten konnte, dass Warner Kenntnis vom Screenplay oder gar Inhalte übernommen hatte. Die Begründung führt lesenswert in die Behauptungs- und Beweislasten nach dem Copyright Act ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.