Vertragsschluss um drei Ecken im Internet
CK • Washington. Hellgrau auf Weiß für wichtige Vertragsklauseln; eine leuchtende Schaltfläche für den unerkennbaren Vertragsschluss; Schiedsklausel und mehr hinter kaum wahrnehmbaren Links: Der Kläger fühlte sich für dumm verkauft, als er für Daten bezahlt hatte und mit dem Klick zum Öffnen des Berichts gleich einen langfristigen Vertrag über die Belieferung mit Verbrecherdaten abgeschlossen haben sollte. Er klagte als benannter Sammelkläger, doch wird er vom Webanbieter an die Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen, weil der Vertrag es so bestimmt.
In San Francisco entschied am 16. Dezember 2013 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA, dass erstens kein Vertrag über die periodischen Berichte und zweitens keine Schiedsvereinbarung zustande kam.
Die Begründung im Fall Donovan Lee v. Intelius Inc. erläutert wegweisend die Fehler, die der Webdienstleister machte und ihn im weiteren Prozess arg in Bedrängnis bringen sollten. Deutsche Anbieter auf Internet-Kundenfang in den USA sollten diese Entscheidung gründlich lesen. Gerade wenn amerikanische Webshops rechtlich weniger eingezwängt als deutsche scheinen, darf der Blick für kritische und oft völlig andere Gestaltungen nicht fehlen.
In San Francisco entschied am 16. Dezember 2013 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA, dass erstens kein Vertrag über die periodischen Berichte und zweitens keine Schiedsvereinbarung zustande kam.
Die Begründung im Fall Donovan Lee v. Intelius Inc. erläutert wegweisend die Fehler, die der Webdienstleister machte und ihn im weiteren Prozess arg in Bedrängnis bringen sollten. Deutsche Anbieter auf Internet-Kundenfang in den USA sollten diese Entscheidung gründlich lesen. Gerade wenn amerikanische Webshops rechtlich weniger eingezwängt als deutsche scheinen, darf der Blick für kritische und oft völlig andere Gestaltungen nicht fehlen.