Vertragsbruch gut definiert
CK • Washington. Im internationalen Vertragsverletzungsprozess Jill Stuart Asia LLC v. s Sanei International Co., Ltd. legt in New York City das Gericht die Merkmale des Vertragsbruchs nach der Feststellung eines Vertrags und von Schäden dar:
(1) the existence of an agreement, (2) adequate performance of the contract by the plaintiff, (3) breach of contract by the defendant, and (4) damages. Harsco Corp. v. Segui, 91 F.3d 337, 348 (2d Cir. 1996).Die Merkmale 2) und 3) kann auch das dortige Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA nicht erkennen. Deshalb bestätigt es am 18. Dezember 2013 die Klagabweisung schon im Plausibilitätsstadium des Prozesses mit einer kurzen und klaren Erläuterung des anwendbaren Rechts aus New York.