Folglich kann es keinen Schadensersatz geben, weil der Laden den Syrup nicht vom Regal gestoßen hatte, vom Syrupfluss nicht wußte und der Syrup ihm nicht als Verkehrssicherungspflicht angeschmiert werden konnte, wenn er nicht schon länger floss und den Laden ihn nicht aufwischte.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erkennt am 20. Dezember 2013 in Brenda Bynoe v. Target Corp. jedoch, dass die Frage frisch oder alt nicht vom Gericht mit nur einem einzigen Ergebnis beantwortet werden kann. Immerhin gibt es noch ein Gutachten, das die erste Instanz ignorierte: alt! Also implizierte Kenntnis, folglich ein begründbarer Anspruch. Dann muss doch die Beweiswürdigung und Subsumtion durch die Jury erfolgen, bestimmt es.