Rutschpartie zum Schadensersatz
CK • Washington. Auf Syrup rutschte die Klägerin aus. Die rechtlich bedeutsame Frage lautet, ob der Syrup frisch oder trocken war, als der Fall des Falls dem Gericht vorliegt. Diese Frage ist eine Tatsachenfrage, die von den Geschworenen zu klären ist. Doch das Bundesgericht hatte selbst entschieden, dass die Beweise nur einen Schluss zulassen: frisch.
Folglich kann es keinen Schadensersatz geben, weil der Laden den Syrup nicht vom Regal gestoßen hatte, vom Syrupfluss nicht wußte und der Syrup ihm nicht als Verkehrssicherungspflicht angeschmiert werden konnte, wenn er nicht schon länger floss und den Laden ihn nicht aufwischte.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erkennt am 20. Dezember 2013 in Brenda Bynoe v. Target Corp. jedoch, dass die Frage frisch oder alt nicht vom Gericht mit nur einem einzigen Ergebnis beantwortet werden kann. Immerhin gibt es noch ein Gutachten, das die erste Instanz ignorierte: alt! Also implizierte Kenntnis, folglich ein begründbarer Anspruch. Dann muss doch die Beweiswürdigung und Subsumtion durch die Jury erfolgen, bestimmt es.
Folglich kann es keinen Schadensersatz geben, weil der Laden den Syrup nicht vom Regal gestoßen hatte, vom Syrupfluss nicht wußte und der Syrup ihm nicht als Verkehrssicherungspflicht angeschmiert werden konnte, wenn er nicht schon länger floss und den Laden ihn nicht aufwischte.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erkennt am 20. Dezember 2013 in Brenda Bynoe v. Target Corp. jedoch, dass die Frage frisch oder alt nicht vom Gericht mit nur einem einzigen Ergebnis beantwortet werden kann. Immerhin gibt es noch ein Gutachten, das die erste Instanz ignorierte: alt! Also implizierte Kenntnis, folglich ein begründbarer Anspruch. Dann muss doch die Beweiswürdigung und Subsumtion durch die Jury erfolgen, bestimmt es.