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Dienstag, den 24. Dez. 2013

Monopolist darf nachahmen, ausbooten  

.   Windows wuchs, indem Microsoft das Software-Umfeld absuchte und die Funktionen ergänzender Anbieter in das eigene Betriebssystem einband. Für Windows zu programmieren, lohnt sich nicht, bestätigte indirekt in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall MiniFrame Ltd. v. Microsoft Corp.

Wer Windows-Kunden Neues anbietet, muss immer damit rechnen, dass Microsoft ungestraft den Anbieter ausbootet, indem das Produkt in Windows selbst nachgeahmt wird - in der Regel meist nicht so gut, aber bis die Kunden das merken, ist der Konkurrent schon aus dem Wege geräumt.

Dass Microsoft auch als Monopolist so vorgehen darf, bestätigte das Gericht am 23. Dezember 2013 einem Anbieter, der mit Software- und Hardware Kunden ermöglichte, einen Windows-Rechner mehreren Nutzern verfügbar zu machen. Windows änderte seine Lizenz, um dies zu verbieten, und Microsoft bot einen Ersatz mit dem Multipoint-System an.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.