Erneutes StreetView-Revisionspech
CK • Washington. Google Inc. verlor am 27. Dezember 2013 erneut die StreetView-Revision in der Abwehr einer Sammelklage. Der Beschluss in Joffe v. Google aus San Francisco besagt, dass das Abhörverbot im Wiretap Act das Erfassen von WLan-Metadaten durch mobile StreetView-Anlagen nicht unter der Ausnahme allgemeiner zugänglicher Ausstrahlungen regelt. Diese Frage war im selben Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bereits geprüft worden, siehe Kochinke, WLan-Daten allgemein zugängig?
Diese Rechtsfrage wurde jetzt vom Gesamtsenat untersucht und neu beurteilt. Die Wiretap Act-Verletzung bleibt mit StreetView rechtlich möglich, wenn die Ausnahme nicht greift. Der Kongress hatte das Gesetz auf für das Gericht nicht nachvollziehbare Weise geändert und Google in eine Grauzone versetzt. Der Fall geht zurück ans Untergericht, wo Google sich weiter gegen die Sammelklage mit Beweisen, die zu dieser Rechtslage passen, verteidigen darf.
Diese Rechtsfrage wurde jetzt vom Gesamtsenat untersucht und neu beurteilt. Die Wiretap Act-Verletzung bleibt mit StreetView rechtlich möglich, wenn die Ausnahme nicht greift. Der Kongress hatte das Gesetz auf für das Gericht nicht nachvollziehbare Weise geändert und Google in eine Grauzone versetzt. Der Fall geht zurück ans Untergericht, wo Google sich weiter gegen die Sammelklage mit Beweisen, die zu dieser Rechtslage passen, verteidigen darf.