• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 30. Dez. 2013

Recht zur Nahverkehrswerbung?  

.   Poster mit dem Spruch Support Israel. Defeat Jihad wollte ein Werbeunternehmen in Boston veröffentlichen und scheiterte am Veto des Nahverkehrsamts, das Anstoß auch am Zitat In any war between the civilized man and the savage, support the civilized man. nahm. Unter Berufung auf das Recht der Meinungsfreiheit im ersten bundesrechtlichen Verfassungszusatz klagte das Unternehmen.

Vor dem Bundesgericht für Massachusetts unterlag es am 20. Dezember 2013 im Fall American Freedom Defense Initiative v. Massachusetts Bay Transportation Authority mit dem Anspruch auf eine einstweilige Verfügung. Das Amt richtet sich nach öffentlich bekanntgemachten Regeln über Inhalt und Aussagen akzeptabler Werbung.

Das Gericht beurteilte sie und ihre Anwendung im konkreten Fall in einer 24-seitigen Begründung als verfassungsvereinbar angemessen und wertneutral: [T]he Court is bound by the fact that restrictions on speech in a non-public forum need only be reasonable and viewpoint-neutral. AaO 23. Der Amtsbeschluss diskriminierte nicht, beschloss es lesenswert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.