Vor dem Bundesgericht für Massachusetts unterlag es am 20. Dezember 2013 im Fall American Freedom Defense Initiative v. Massachusetts Bay Transportation Authority mit dem Anspruch auf eine einstweilige Verfügung. Das Amt richtet sich nach öffentlich bekanntgemachten Regeln über Inhalt und Aussagen akzeptabler Werbung.
Das Gericht beurteilte sie und ihre Anwendung im konkreten Fall in einer 24-seitigen Begründung als verfassungsvereinbar angemessen und wertneutral: [T]he Court is bound by the fact that restrictions on speech in a non-public forum need only be reasonable and viewpoint-neutral. AaO 23. Der Amtsbeschluss diskriminierte nicht, beschloss es lesenswert.