Afrika-Bestechung im US-Gericht
CK • Washington. Ein Auftrag für ein Abwassersystem in Accra landete vor dem amerikanischen Gericht. Beklagte: Die auftragsgewinnende Firma und ghanaische Regierungsbeamte. Klägerin: Die Verliererin, die im Projekt mit amerikanischen Staatskrediten arbeiten wollte. Sie behauptete auf über 200 Seiten, die Beklagten hätten ihr durch Bestechung unter Verletzung des amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act, dem der Kreditgeber unterfalle, den Auftrag weggenommen und Geschäftsgeheimnisse entwendet.
Die abweisende Begründung hätte auf der Überlänge der Klageschrift beruhen können, doch am 31. Dezember 2013 gab sich das Bundesgericht der US-Hauptstadt mehr Mühe. Es erklärt im Fall TJGEM LLC v. Republic of Ghana ausführlich, dass auf die Beamten die Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act anwendbar ist.
Ein fremder Staat sollte sich primär nach eigenem Recht vor eigenen Gericht verteidigen dürfen. Da diese Verteidigung bei einem US-Prozess allein gegen die restlichen Beklagten unlauter beeinträchtigt würde, musste die Klage nach dem Präzedenzfall Philippines v. Pimentel, 553 U.S. 851 (2008), insgesamt abgewiesen werden.
Die abweisende Begründung hätte auf der Überlänge der Klageschrift beruhen können, doch am 31. Dezember 2013 gab sich das Bundesgericht der US-Hauptstadt mehr Mühe. Es erklärt im Fall TJGEM LLC v. Republic of Ghana ausführlich, dass auf die Beamten die Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act anwendbar ist.
Ein fremder Staat sollte sich primär nach eigenem Recht vor eigenen Gericht verteidigen dürfen. Da diese Verteidigung bei einem US-Prozess allein gegen die restlichen Beklagten unlauter beeinträchtigt würde, musste die Klage nach dem Präzedenzfall Philippines v. Pimentel, 553 U.S. 851 (2008), insgesamt abgewiesen werden.