Webseite schafft keine Gerichtsbarkeit
CK • Washington. Eine Webseite, die Produkte verzeichnet, doch nicht zum Kauf anbietet, reicht allein nicht aus, um eine Beklagte im fremden Gerichtsbezirk der USA zu verklagen. Die ausländische Beklagte im Fall Skyworks Solutions Inc. v. Kinetic Technologies Inc. wird mit ihrer kalifornischen Tochtergesellschaft im Bundesgericht für den Bezirk von Massachusetts verklagt, mit der ihr die Patentverletzung beim Vertrieb von LED-Treibern für Samsung-Handies vorgeworfen wird.
Der Klägeranwalt erwarb Samsung-Handies mit solchen Treibern in Massachusetts. Die Klage wurde nur der Tochter zugestellt, die die mangelnde örtliche Zuständigkeit, personal Jurisdiction, rügte. Das Gericht erklärte am 30. Dezember 2013 in einem leicht verständlichen Beschluss, dass erstens nach dem Prozessgesetz von Massachusetts kein zuständigkeitsbegründender Verkauf im Staat stattfand.
Die Webseite erreicht zwar Interessenten im Forumstaat, doch bewirkt sie keinen Umsatz. Außerdem findet der United States District Court, dass keine Einbringung der Treiber in den Handelsstrom nach dem Stream of Commerce-Grundsatz vorliegt, die als ein Due Process-Faktor die Zuständigkeit über die amerikanische Tochter der Muttergesellschaft in Hongkong begründen könnte.
Der Klägeranwalt erwarb Samsung-Handies mit solchen Treibern in Massachusetts. Die Klage wurde nur der Tochter zugestellt, die die mangelnde örtliche Zuständigkeit, personal Jurisdiction, rügte. Das Gericht erklärte am 30. Dezember 2013 in einem leicht verständlichen Beschluss, dass erstens nach dem Prozessgesetz von Massachusetts kein zuständigkeitsbegründender Verkauf im Staat stattfand.
Die Webseite erreicht zwar Interessenten im Forumstaat, doch bewirkt sie keinen Umsatz. Außerdem findet der United States District Court, dass keine Einbringung der Treiber in den Handelsstrom nach dem Stream of Commerce-Grundsatz vorliegt, die als ein Due Process-Faktor die Zuständigkeit über die amerikanische Tochter der Muttergesellschaft in Hongkong begründen könnte.