Der Klägeranwalt erwarb Samsung-Handies mit solchen Treibern in Massachusetts. Die Klage wurde nur der Tochter zugestellt, die die mangelnde örtliche Zuständigkeit, personal Jurisdiction, rügte. Das Gericht erklärte am 30. Dezember 2013 in einem leicht verständlichen Beschluss, dass erstens nach dem Prozessgesetz von Massachusetts kein zuständigkeitsbegründender Verkauf im Staat stattfand.
Die Webseite erreicht zwar Interessenten im Forumstaat, doch bewirkt sie keinen Umsatz. Außerdem findet der United States District Court, dass keine Einbringung der Treiber in den Handelsstrom nach dem Stream of Commerce-Grundsatz vorliegt, die als ein Due Process-Faktor die Zuständigkeit über die amerikanische Tochter der Muttergesellschaft in Hongkong begründen könnte.