×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 11. Jan. 2014

Finanzamt: Lob aus den USA

 
.   Nur ein paar Tage, da haben Beamte im deutschen Finanzamt einen für Amerikaner wichtigen Antrag mit in Deutschland unbekannten Instrumenten als Belegen bearbeitet - und melden dann sogar das Ergebnis per EMail!

Die Mandanten waren darauf vorbereitet, dass nach vier bis sechs Tagen Überseepost und einer Woche Hauspostverteiler frühestens in drei Wochen auf eine Antwort zu hoffen wäre. Dann sollten sie auf Rückfragen und die Anforderung weiterer Unterlagen und Übersetzungen vorbereitet sein. Statt dessen ein promptes Ergebnis in nicht einmal einer Woche!

Mind-blowing, findet die Assistentin, und die Mandanten sind vom deutschen Amt begeistert. Hinter dem Begriff Amt steckt natürlich auch eine Abteilung engagierter Beamten. Sie belegen durch ihren Einsatz, was der Verfasser so oft bemerkt: Die deutsche Verwaltung ist trotz allen Meckerns in Deutschland gut ausgebildet und flott, fast immer freundlich und stets kompetent. Washington ist eher für das krasse Gegenteil bekannt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER