×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 12. Jan. 2014

Vertragshaftung begrenzt: Liability Cap

 
Limitation of Liability im Vertrag wirkt! Wie weit?
.   Eine Haftungshöchstgrenze, Liability Cap, im Hard- und Software-Liefer- und -lizenzvertrag, wie sie oft verhandelt wird, wirkt, bestätigte im Fall BHC Development, LC et al v. Bally Gaming, Inc. das Bundesgericht für den Bezirk von Kansas.

Problematisch für die Beklagte war jedoch, dass das Gericht den Höchstbetrag nur für Vertragshaftungsansprüche gelten lasse wollte. Die Klägerin machte zusätzlich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend. Die Entscheidungsbegründung ist lesenswert, weil das Gericht die anwendbaren Regeln, auch nach dem Modellgesetz Uniform Commercial Code erklärt, selbst wenn es letztlich gegen die Beklagte entscheidet.

Das hat diese jedoch selbst zu verantworten, weil sie sich in ihrem Vortrag auf die Geltung der Höchstgrenze für Vertragsansprüche beschränkte und vergaß, ordentliche Ausführungen zur deliktischen Haftung, Torts, zu machen, führte das Gericht am 7. Januar 2014 auf sieben Seiten aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER