Problematisch für die Beklagte war jedoch, dass das Gericht den Höchstbetrag nur für Vertragshaftungsansprüche gelten lasse wollte. Die Klägerin machte zusätzlich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend. Die Entscheidungsbegründung ist lesenswert, weil das Gericht die anwendbaren Regeln, auch nach dem Modellgesetz Uniform Commercial Code erklärt, selbst wenn es letztlich gegen die Beklagte entscheidet.
Das hat diese jedoch selbst zu verantworten, weil sie sich in ihrem Vortrag auf die Geltung der Höchstgrenze für Vertragsansprüche beschränkte und vergaß, ordentliche Ausführungen zur deliktischen Haftung, Torts, zu machen, führte das Gericht am 7. Januar 2014 auf sieben Seiten aus.