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Freitag, den 17. Jan. 2014

Anderen die Verteidigung abnehmen  

.   Der Fall Lexington Luminance LLC v. Google Inc. zeigt den ungewöhnlichen Antrag einer ausländischen Partei, im US-Gericht ihren US-Geschäftskontakt zu verteidigen. Den Antrag auf Zulassung der Intervention erklärt das Bundesgericht für den Bezirk von Massachusetts in seinem Beschluss vom 16. Januar 2014.

Der Intervenient aus Taiwan stellt LED-Produkte her, die im vom Kläger patentrechtlich angefochtenen Google-Produkt vertrieben werden. Vermutlich verpflichtet oder erlaubt eine Vertragsklausel zur Haftungsfreistellung, Indemnification, die Partei aus Taiwan zur Übernahme der Verteidigung Googles bei einer behaupteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.