Deshalb sind die Produkthaftungsrisiken in den USA - abgesehen von den Verteidigungskosten, die deutlich höher als im deutschen Prozess ausfallen -, statistisch nicht sonderlich groß und werden vielfach überschätzt.
Ein Beispiel für die sorgfältige Abwägung liefert die Begründung des Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston vom 17. Januar 2014. Im Fall Nancy Geshke v. Crocs Inc. wurde ein Kinderfuß in einer Rolltreppe verletzt. Die Mutter verklagte den Schuhhersteller wegen mangelden Warnhinweises. Sie verlor, und die Begründung erklärt lesenswert und gut nachvollziehbar das Produkthaftungsrecht.