Schuh ohne Warnetikett
CK • Washington. Amerikanischen Produkthaftungsklagen haften oft Übertreibungen an, die Belustigung hervorrufen. Der Prozess um den zu heißen Kaffee erwies sich trotz aller Witze letztlich als nur einer von tausenden, denen lebensgefährliche Verletzungen zugrunde lagen, siehe Kaffee auf die Schenkel - Lobbygeschichte. Andererseits gibt es zahlreiche ernstzunehmende Fälle, die belegen, wie gründlich die Gerichte das Produkthaftungsrecht abwägen und längst nicht jede verrückte Behauptung an die Ohren der Geschworenen gelangen lassen, die zu emotionalen Entscheidungen neigen.
Deshalb sind die Produkthaftungsrisiken in den USA - abgesehen von den Verteidigungskosten, die deutlich höher als im deutschen Prozess ausfallen -, statistisch nicht sonderlich groß und werden vielfach überschätzt.
Ein Beispiel für die sorgfältige Abwägung liefert die Begründung des Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston vom 17. Januar 2014. Im Fall Nancy Geshke v. Crocs Inc. wurde ein Kinderfuß in einer Rolltreppe verletzt. Die Mutter verklagte den Schuhhersteller wegen mangelden Warnhinweises. Sie verlor, und die Begründung erklärt lesenswert und gut nachvollziehbar das Produkthaftungsrecht.
Deshalb sind die Produkthaftungsrisiken in den USA - abgesehen von den Verteidigungskosten, die deutlich höher als im deutschen Prozess ausfallen -, statistisch nicht sonderlich groß und werden vielfach überschätzt.
Ein Beispiel für die sorgfältige Abwägung liefert die Begründung des Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston vom 17. Januar 2014. Im Fall Nancy Geshke v. Crocs Inc. wurde ein Kinderfuß in einer Rolltreppe verletzt. Die Mutter verklagte den Schuhhersteller wegen mangelden Warnhinweises. Sie verlor, und die Begründung erklärt lesenswert und gut nachvollziehbar das Produkthaftungsrecht.