Die Klausel wird vertraglich vereinbart. Einem anderen eine solche Klausel einsetig aufdrücken, geht nicht. In der Korrespondenz hat sie nichts zu suchen, wenn keine neue Frist bestimmt und durch Annahme des Empfängers akzeptiert und vertragsverbindlich gemacht wird.
Die regelmäßige Verwendung in der Korrespondenz bei jeder angesprochenen Frist berechtigt womöglich den Umkehrschluss, dass die geltende vertragliche Klausel ausgesetzt werden soll, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Dann ist man beim normalen Vertragsfristenrecht: mehr oder weniger, je nach Angemessenheit. So wie der Grundsatz, dass keine Leistung von 100% verlangt werden darf, sondern nur substantial Performance.