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Dienstag, den 21. Jan. 2014

Time is of the Essence: Magische Klausel  

USA: Vertragsfristen weniger verbindlich als im deutschen Recht
.   Kaum hat man den Mandanten erklärt, dass Verzug im deutschen Sinne noch laengst nicht nach amerikanischem Recht eingetritt, und verbindliche Fristen die Magik der Klausel Time is of the Essence erfordern, findet man den magischen Puder in ihrer gesamten Korrespondenz. Nein, so nicht!

Die Klausel wird vertraglich vereinbart. Einem anderen eine solche Klausel einsetig aufdrücken, geht nicht. In der Korrespondenz hat sie nichts zu suchen, wenn keine neue Frist bestimmt und durch Annahme des Empfängers akzeptiert und vertragsverbindlich gemacht wird.

Die regelmäßige Verwendung in der Korrespondenz bei jeder angesprochenen Frist berechtigt womöglich den Umkehrschluss, dass die geltende vertragliche Klausel ausgesetzt werden soll, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Dann ist man beim normalen Vertragsfristenrecht: mehr oder weniger, je nach Angemessenheit. So wie der Grundsatz, dass keine Leistung von 100% verlangt werden darf, sondern nur substantial Performance.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.