So wie die Germanen an der Thingstätte Recht sprachen, entwickelten die Geschworenen der Jury damals in England das Recht, das in die USA gelangte. Den Zirkel zum Datenklau nach dem Recht von 1066 zu schlagen, klingt jedoch gewagt.
Dennoch ist er zulässig und nachvollziehbar. Die Begründung im Fall Thyroff v. Nationwide Mutual Insurance Co. ist daher ein ausgezeichnetes Beispiel für die Eigenleistungen der Gerichtsbarkeit. Es nährt auch Zweifel am Reflex der Legislative, jede neue Entwicklung mit neuen Gesetzen zu beantworten:
[…] we believe that the tort of conversion must keep pace with the contemporary realities of widespread computer use. We therefore […] hold that the type of data that Nationwide allegedly took possession of -- electronic records that were stored on a computer and were indistinguishable from printed documents -- are subject to a claim of conversion in New York. AaO 17.