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Samstag, den 25. Jan. 2014

Deutscher Prozess, Beweise in USA  

.   Wie die Umgehung deutschen Beweisrechts wirkt die Beschaffung von Beweisen nach dem amerikanischen Beweisausforschungsverfahren Discovery. Unmöglich ist sie nach US-Prozessrecht nicht.

Einen Beweisbeschaffungsfall ohne Beteiligung des deutschen Prozessgerichts, allerdings mit Verwicklungen in den USA, stellen die Urteile der ersten und zweiten Instanz in Sachen Lufthansa Technik v. Astronics Corporation dar.

Die Abweisungsbestätigung vom 24. Januar 2014 des United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City behandelt primär die Verfolgung einer Gesellschaft, die mit einer weiteren verbunden ist, gegen die die Klägerin vor einem anderen US-Gericht um dieselbe Beweisbeschaffung vorging. Dort hatte die amerikanische Beklagte zugestanden, dass sie den Pflichten des Discovery-Verfahrens auch im Hinblick auf die verbundene Gesellschaft entsprechen muss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.