Einen Beweisbeschaffungsfall ohne Beteiligung des deutschen Prozessgerichts, allerdings mit Verwicklungen in den USA, stellen die Urteile der ersten und zweiten Instanz in Sachen Lufthansa Technik v. Astronics Corporation dar.
Die Abweisungsbestätigung vom 24. Januar 2014 des United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City behandelt primär die Verfolgung einer Gesellschaft, die mit einer weiteren verbunden ist, gegen die die Klägerin vor einem anderen US-Gericht um dieselbe Beweisbeschaffung vorging. Dort hatte die amerikanische Beklagte zugestanden, dass sie den Pflichten des Discovery-Verfahrens auch im Hinblick auf die verbundene Gesellschaft entsprechen muss.