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Sonntag, den 26. Jan. 2014

Datenbank der Konkurrenz ausgelesen  

Konversionstreiber als Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnisverletzung

.   Zwei Software­firmen schreiben in unterschied­lichen Programm­sprachen auf unterschied­lichen Betriebssystemen vergleich­bare Programme für Alarm­systeme, die beim Endkunden Datenbanken mit unverschlüsselten Ereignis­kodes nutzen. Beim Wechsel zwischen den Systemen muss der Endkunde die Daten aus der Datenbank auslesen und in die des neuen Systems einpflegen lassen. Diese Aufgabe übernimmt der Software­anbieter, zu dessen Sicherheits­lösung der Kunde wechselt.

Das Auslesen durch neue Treiber, den Zugriff auf die Datenbank und die Erkennung und Konver­tierung der Kodes bezeichnete die Klägerin im Fall Dice Corp. v. Bold Techologies als Verletzung ihres Urheber­rechts am Quellkode und als schadens­ersatz­pflichtige Aufdeckung eines Geschäfts­geheimnisses nach dem Uniform Trade Secrets Act. Außerdem soll die Nutzung von Endkunden-Passwörtern beim Zugriff auf die Datenbank der Erst­anbieters eine Verletzung des Digital Millennium Copyright Act bedeuten, behauptete die Klägerin, die den zweiten Softwareanbieter verklagte, der ihr einen Kunden abgejagt hatte.

Das abweisende Urteil des Bundes­berufungs­gerichts im sechsten Bezirk der USA in Cinci­natti vom 24. Januar 2014 erläutert ausführlich nicht nur die rechtlichen Aspekte - beispielsweise die unterlassene Eintragung des Urheber­rechts beim Copyright Office in Washington, DC, als Klagevoraussetzung und die mangelnde Geheimnis­qualität einfacher Zuord­nungen von Kennzeichen zu Ereignissen -, sondern stellt auch den programmier­technischen Sach­verhalt nachvollziehbar dar. Damit ist die Entscheidungsbegründung von 18 Seiten besonders wertvoll als Vorbild für vergleichbare Fall­konstella­tionen mit Software-Lieferanten­wechsel und -Kunden­abwerbung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.