Wer die Fakten sucht, ist auf die Primärquellen angewiesen und muss die Gerichtsbarkeit verstehen. Die wichtigsten Gerichte sind die des Bundes, vor allem die richtungsweisenden Revisionsgerichte in den 13 Bundesbezirken und der United States Supreme Court in Washington, DC. Jeder Staat hat zudem seine eigene, oft dreistufige Gerichtsbarkeit, und die meisten Fälle des Straf-, Vertrags- und Haftungsrechts beginnen und enden dort.
Die Gesetzgebung stammt vornehmlich aus den einzelnen Staaten, die die Rechtstraditionen auch seit der Unabhängigkeit der US-Kolonien von England weiterführen. Der Bund besaß anfangs nach seiner eigenen Verfassung, Constitution, wenig Gesetzgebungskompetenzen. Erst um 1937 nahm er weitere Zuständigkeiten in seine Hand und ist nun sehr aktiv in den Gesetzgebungssphären, die ihm die Staaten übrig lassen.
In den Gerichten herrscht die Jury, wie schon in den Kolonien, und wie in der Bundesverfassung vorgesehen. Über diesem Herrscher richtet der wie ein König Respekt erheischende Richter. Wenn die Laien der Jury ihren Spruch erlassen haben, fällt er das Urteil - oft nachdem die Parteien die Änderung oder Aufhebung des Spruchs beantragen. Die Presse berichtet dann über den skandalösen Juryspruch - und ignoriert die Korrekturen des Richters und der Revision. Da ist das eigentliche Recht zu finden, das den Juristen interessiert.