Im Internet-Datennetz gefangen
CK • Washington. Die Beklagte sammelt und veröffentlicht im Internet Personenverknüpfungen. Namen erscheinen ebenso wie Vermögen und andere Daten. Der Kläger in Robins v. Spokeo, Inc. glaubt, die Beklagte behindere seine Stellensuche, und verklagte den Anbieter. Das Gericht entschied, dass die Klagebehauptungen zu allgemein seien und einer Darstellung konkreter, von der Beklagten ausgelöster Schäden entbehrten. Auch sei die Klage wegen mangelnder Aktivlegitimation abzuweisen.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA sandte jedoch am 4. Februar 2014 die Klage ins Ausgangsgericht zur weiteren Prüfung zurück, weil die partikularisierte Schädigungsbehauptung infolge der Datenveröffentlichung in Verbindung mit dem Schutzgesetz der privaten Kreditwürdigkeit hinreichend behauptet sei. Dies gilt auch für Kausalität und gesetzliche Rechtsfolgen zum Schadensausgleich. Der Prozess ist somit zulässig, und der Kläger darf im Untergericht weiter vortragen und ins Beweisverfahren einsteigen.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA sandte jedoch am 4. Februar 2014 die Klage ins Ausgangsgericht zur weiteren Prüfung zurück, weil die partikularisierte Schädigungsbehauptung infolge der Datenveröffentlichung in Verbindung mit dem Schutzgesetz der privaten Kreditwürdigkeit hinreichend behauptet sei. Dies gilt auch für Kausalität und gesetzliche Rechtsfolgen zum Schadensausgleich. Der Prozess ist somit zulässig, und der Kläger darf im Untergericht weiter vortragen und ins Beweisverfahren einsteigen.