Im Fall Aldana v. Del Monte Fresh Produce NA, Inc. blieb diese Verweisung jedoch fruchtlos. Die Gerichtsbarkeit von Guatemala, dem Zielland, blockiert solche Verweisungen nach einem Forum Non Conveniens Blocking Statute, erklärten die frustrierten Kläger aus Guatemala und verlangten vom US-Gericht die Weiterführung des US-Prozesses. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta wies ihren Antrag am 6. Februar 2014 ab.
Das in der Revisionsbegründung zitierte Blocking Statute von Guatemala bewirkt das Erlöschen einer guatemaltekischen Gerichtsbarkeit bei einer Verweisung nach dem FNC-Grundsatz. Da die Kläger unter anderem in Guatemala nicht den gesamten Rechtsweg gegen die Abweisung ihrer dortigen Klage ausgeschöpft hatten, konnte das amerikanische Gericht keine extremen Umstände feststellen, die die Weiterführung des Prozesses in den USA rechtfertigten.