Eine nützliche Übersicht findet der Leser in der Begründung eines Beschlusses im Fall Ayala v. Tito Contractors vom 6. Februar 2014. Das Bundesgericht der US-Hauptstadt Washington erklärt das Gesetz im Rahmen der Bestätigung einer Sammelklägerklasse, die sich gegen einen Arbeitgeber wendet, der seine Arbeiter regelmäßig zu 60 bis 80 Wochenstunden veranlasste, während er sie für 40 Stunden vergütete.
Eine nützliche Übersicht findet der Leser in der Begründung eines Beschlusses im Fall Ayala v. Tito Contractors vom 6. Februar 2014. Das Bundesgericht der US-Hauptstadt Washington erklärt das Gesetz im Rahmen der Bestätigung einer Sammelklägerklasse, die sich gegen einen Arbeitgeber wendet, der seine Arbeiter regelmäßig zu 60 bis 80 Wochenstunden veranlasste, während er sie für 40 Stunden vergütete.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.