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Sonntag, den 09. Febr. 2014

Arbeit ohne Lohn: Sammelklage  

.   Überstunden sind nach dem Fair Labor Standards Act zu vergüten. Die meisten zu 150%. Nicht alle Arbeitnehmer sind dazu berechtigt. Die Rechtslage ist nicht gerade übersichtlich, obwohl das Arbeitsrecht, sonst eine Frage einzelstaatlichen Rechts, dieses Thema ausnahmsweise bundesweit regelt.

Eine nützliche Übersicht findet der Leser in der Begründung eines Beschlusses im Fall Ayala v. Tito Contractors vom 6. Februar 2014. Das Bundesgericht der US-Hauptstadt Washington erklärt das Gesetz im Rahmen der Bestätigung einer Sammelkläger­klasse, die sich gegen einen Arbeitgeber wendet, der seine Arbeiter regelmäßig zu 60 bis 80 Wochenstunden veranlasste, während er sie für 40 Stunden vergütete.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.