Das Urteil vom 10. Februar 2014 im Fall Dietrich v. Bell Inc. illustriert die Situation bei einem Sales Representative nach dem Vertragsrecht des Staates Michigan. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati revidierte die abweisende Entscheidung, die auf der procuring Cause-Doktrin basiert.
Es sprach dem Vertreter, dem vertraglich ein Grundgehalt als Angestellter sowie eine umsatzabhängige Kommission versprochen war, nach einer gestalterisch bedeutsamen Erörterung der Unterschiede zwischen Customer Procurement und Sales Procurement den vertraglich vereinbarten Kommissionausgleich über die Kündigung hinaus zu.