Folter unter Aufsichtsräten: Haftung
Nach Folter im Ausland Klage in den USA
CK • Washington. Zwei Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder mit US-Sitz bekriegen sich. Als sie in Bangladesh, ihrer Heimat, ankommen, lässt einer den anderen monatelang festnehmen und foltern. Das Opfer klagt in den USA und gewinnt. Der Fall ist global bedeutsam, weil der Supreme Court der USA in Washington, DC in Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. gegen die Ausweitung der Extraterritorialität der amerikanischen Gerichtsbarkeit entschieden hatte.
In New York City hob deshalb das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 10. Februar 2014 das Urteil im Fall Chowdhury v. Worldtel Bangladesh Holding, Ltd. nach dem im Kiobel-Fall kritischen Alien Tort Statute auf. Jedoch ließ es den bejahten Anspruch nach dem Torture Victims Protection Act bestehen, obwohl die für diesen Anspruch relevante Folter außerhalb der USA erfolgte.