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Freitag, den 14. Febr. 2014

Strategie: Vernichten!  

.   Was nicht aufbewahrt werden muss, ist zu vernichten. Löschen kann die beste Verteidigungsstrategie sein. Im amerikanischen Prozess wird jede Partei gezwungen, der Gegenseite ihre relevanten Unterlagen herauszugeben.

Von EMail bis zu Quellkode, von interner Korrespondenz bis zum Fotos auf Handies; nur Anwaltskorrespondenz ist geschützt - und alles, was im normalen Geschäftsusus vernichtet wurde. Also muss eine interne Richtlinie zur Aktenvernichtung einschließlich der Löschung elektronischer Daten her.

Gerade beim Mittelstand und kleinen Unternehmen hapert es dabei. Daten haben und nicht herausgeben, gilt nicht. Im Rahmen des Discovery-Verfahrens des amerikanischen Prozesses drohen scharfe Sanktionen, wenn vorhandene Beweise unterdrückt oder übersehen werden! Vernichten nach Ahnung vom kommenden Prozesses darf nicht sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.