Dabei hatten sich die Kläger, die gegen die Vollstreckung von hypothekarischen Rechten in Florida vorgegangen waren, wohl viel von einer Klage vor dem Bundesgericht in der Hauptstadt versprochen. Sie hatten sich sogar die Mühe gemacht, neben dem Richter aus Florida diverse Deutsche als Beklagte einzubeziehen, obwohl die hauptbeklagte Bank als Hypothekenbank ganz offensichtlich eine juristische Person ist. Möglicherweise ging es ihnen nur um einen Zeitgewinn zur Vollstreckungsvereitelung.
Dazu eignet sich auch eine wahnwitzige Klage, die zu Recht am 11. Februar 2014 im United States District Court for the District of Columbia Schiffbruch erlitt.