USA stellen deutsche Bank zinslos
CK • Washington. Zinsen aus $59 Mio. sind einen Prozess wert, entschied eine deutsche Bank und verklagte die USA, deren Steuerbehörde nach einer Steuerüberzahlung keine Zinsen auf den Erstattungsbetrag dieser Höhe zahlen wollte. Im Fall Deutsche Bank AG v. United States entschied das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk in Washington, DC, gegen die Bank. Ihr Argument, sie habe eine vollständige Einkommensteuererklärung eingereicht, was die Zinspflicht auslöse, greife nicht. Die Steuererklärung muss nachprüfbar sein und dazu alle erforderlichen Anlagen enthalten. Selbst wenn die fehlenden Anlagen nach Gesetz oder Verordnung nicht Pflicht seien, wie die Bank behauptete, ergibt sich aus der Gesetzesgeschichte die Pflicht, die ausgelassenen Anlagen als für die rechnerische Prüfung erforderliche Unterlagen anzufügen. Die Bank erzielte eine wichtige Klarstellung und macht Rechtsgeschichte. Auf die Zinsen muss sie jedoch verzichten, bestimmte das Gericht am 18. Februar 2014.