• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 19. Febr. 2014

USA stellen deutsche Bank zinslos  

.   Zinsen aus $59 Mio. sind einen Prozess wert, entschied eine deutsche Bank und verklagte die USA, deren Steuer­behörde nach einer Steuer­über­zahlung keine Zinsen auf den Erstattungs­betrag dieser Höhe zahlen wollte. Im Fall Deutsche Bank AG v. United States entschied das Bundes­berufungs­gericht für den Bundes­bezirk in Washington, DC, gegen die Bank. Ihr Argument, sie habe eine vollständige Einkommen­steuerer­klärung eingereicht, was die Zinspflicht auslöse, greife nicht. Die Steuer­erklärung muss nachprüfbar sein und dazu alle erforder­lichen Anlagen enthalten. Selbst wenn die fehlenden Anlagen nach Gesetz oder Verordnung nicht Pflicht seien, wie die Bank behauptete, ergibt sich aus der Gesetzes­geschichte die Pflicht, die ausgelassenen Anlagen als für die rechnerische Prüfung erforder­liche Unterlagen anzufügen. Die Bank erzielte eine wichtige Klar­stellung und macht Rechtsgeschichte. Auf die Zinsen muss sie jedoch verzichten, bestimmte das Gericht am 18. Februar 2014.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.