Richter darf Spitzenkopie beurteilen
CK • Washington. Tatsachenfragen gehören vor die Geschworenen, Rechtsfragen vor den Richter. Allerdings darf ein Richter in New York bereits im Vorfeld bei der Klageschlüssigkeitsprüfung selbst erkennen, dass die Behauptung der Kopie von Spitzendesigns für Unterwäsche so deutlich danebenliegt, dass sich der Anspruch wegen Urheberrechtsverletzung gar nicht für die Subsumtion der Jury eignet, weil erkennbar keine Verletzung behauptet werden darf. Dies entschied am 21. Februar 2014 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Klauber Brothers, Inc. v. The Bon-Ton Stores, Inc. mit verbindlicher Wirkung für seinen Bezirk, der auch die Staaten Connecticut und Vermont einbezieht.