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Samstag, den 22. Febr. 2014

Richter darf Spitzenkopie beurteilen

 
.   Tatsachenfragen gehören vor die Geschworenen, Rechtsfragen vor den Richter. Allerdings darf ein Richter in New York bereits im Vorfeld bei der Klage­schlüssigkeits­prüfung selbst erkennen, dass die Behaup­tung der Kopie von Spitzen­designs für Unter­wäsche so deutlich daneben­liegt, dass sich der Anspruch wegen Urheber­rechts­verletzung gar nicht für die Subsumtion der Jury eignet, weil erkennbar keine Verletzung behauptet werden darf. Dies entschied am 21. Februar 2014 das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Klauber Brothers, Inc. v. The Bon-Ton Stores, Inc. mit verbind­licher Wirkung für seinen Bezirk, der auch die Staaten Connec­ticut und Vermont einbezieht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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