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Dienstag, den 25. Febr. 2014

Wer bezahlt die WANTED-Anschläge?  

Bankraubpärchen verweigert die Kostenerstattung
.   Ihre Verurteilung wegen Bankraubes verpflichtete zwei Bankräuber auch zur Erstattung von WANTED-Blättern, die die Bank in der Nachbarschaft anschlug, sowie von Aushilfen, die eingesetzt wurden, damit sich das reguläre Personal erfrischen konnte. Diese Kosten will das Pärchen nicht ersetzen.

In New York City urteilte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 24. Februar 2014 im Fall United States of America v. Maynard & Ludwig zugunsten des Paars, das keinen Personenschaden anrichtete. Nach dem Opferhilfegesetz von 1996, dem Mandatory Victims Restitution Act, müssen Täter gesetzlich enumerierte und notwendige Kosten erstatten. Die Poster zählen nicht dazu; die Bank durfte sich auf die Polizei verlassen. Aushilfspersonal ist nicht enumeriert. Der Ausfall von Dienstzeiten war hingegen eine direkte Tatfolge; die bezahlten Gehälter sind der Bank zu erstatten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.