Scareware-Urteil bleibt bestehen
CK • Washington. Scareware vertrieb im Internet die Beklagte samt Komplizen und wurde zu Verbraucherschadensersatz verurteilt, gegen den sie die Revision richtet. Sie verletzte § 5(a) Federal Trade Commission Act, 15 USC §45(a), indem sie a massive, Internet-based scheme that trick[ed] consumers into purchasing computer security software, referred to as scareware betrieb, wie das Gericht feststellte. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in New Orleans vom 25. Februar 2014 erläutert im Fall FTC v. Kristy Ross, wie die Verbraucherschutzbestimmungen des Bundesamts Federal Trade Commission bei unlauteter Werbung wirken.