Die Schauspielerin war für $500 und einen halben Tag engagiert worden, doch wurde das Videoprojekt eingestampft. Ihre Aufnahmen fand sie jedoch später in einem anti-islamischen Film wieder, wobei ihre Worte teilweise verfälscht waren. Gegen sie wurde eine Fatwa ausgesprochen.
Mit acht Takedown Notices nach dem Digital Millennium Copyright Act verlangte sie von Google erfolglos die Löschung des Films vom YouTube-Vertriebssystem. Das Urteil erörtert neben den prozessualen Verfügungsregeln auch den behaupteten urheberrechtlichen Anspruch der Schauspielerein. Das Untergericht hatte angenommen, die Einwilligung in die Videoaufnahmen implizierten eine Nutzungsgenehmigung für den Film.