Darf Schauspielerin YouTube blockieren?
CK • Washington. Der Fall Cindy Cargia v. Google, Inc. wirft die Frage auf, ob eine an einem Video beteiligte und daher mit Todesdrohungen lebende Schauspielerin dessen Veröffentlichung in einem Film im Internet verbieten lassen darf. Die Klägerin gewann am 26. Februar 2014 in San Francisco beim Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA einen Zwischenschritt. Das Gericht entschied, dass ihr Antrag auf eine Verbotsverfügung nicht völlig aussichtslos ist und der Prozess im Untergericht fortgesetzt werden muss.
Die Schauspielerin war für $500 und einen halben Tag engagiert worden, doch wurde das Videoprojekt eingestampft. Ihre Aufnahmen fand sie jedoch später in einem anti-islamischen Film wieder, wobei ihre Worte teilweise verfälscht waren. Gegen sie wurde eine Fatwa ausgesprochen.
Mit acht Takedown Notices nach dem Digital Millennium Copyright Act verlangte sie von Google erfolglos die Löschung des Films vom YouTube-Vertriebssystem. Das Urteil erörtert neben den prozessualen Verfügungsregeln auch den behaupteten urheberrechtlichen Anspruch der Schauspielerein. Das Untergericht hatte angenommen, die Einwilligung in die Videoaufnahmen implizierten eine Nutzungsgenehmigung für den Film.
Die Schauspielerin war für $500 und einen halben Tag engagiert worden, doch wurde das Videoprojekt eingestampft. Ihre Aufnahmen fand sie jedoch später in einem anti-islamischen Film wieder, wobei ihre Worte teilweise verfälscht waren. Gegen sie wurde eine Fatwa ausgesprochen.
Mit acht Takedown Notices nach dem Digital Millennium Copyright Act verlangte sie von Google erfolglos die Löschung des Films vom YouTube-Vertriebssystem. Das Urteil erörtert neben den prozessualen Verfügungsregeln auch den behaupteten urheberrechtlichen Anspruch der Schauspielerein. Das Untergericht hatte angenommen, die Einwilligung in die Videoaufnahmen implizierten eine Nutzungsgenehmigung für den Film.