Zwangsmittel gegen Zeugin
CK • Washington. Zwei Firmen streiten sich um ein Patent, und eine zwingt eine dritte Partei als Zeugin zur Vorlage von Informationen - mit dem Zwangsmittel der Subpoena. Doch die Zeugin verweigert die Mitwirkung und beantragt bei Gericht die Aufhebung der Subpoena. Das Bundesgericht für Kansas erläutert einführend und lesenswert das gesetzlich erforderliche Vorgehen bei der Beantragung des Zwangsmittels und seiner Aufhebung. Der vorliegende Antrag im Fall Activision TV Inc. v. Carmike Cinemas Inc. hätte zuerst unter den Beteiligten erörtert werden müssen, entschied es am 26. Februar 2014, bevor das Gericht angerufen werden durfte.