×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 05. März 2014

Secret Service kämpft um Daten

 
.   Vergeblich bemühte sich der Secret Service, der das Finanzwesen, die Währung und andere Werte in den USA schützt, eine Electronic Crime Force beschäftigt und einen uniformierten und nicht uniformierten Dienst hat, im Fall Moore v. Johnson um Informationen. Vor dem Bundesgericht der Hauptstadt verteidigt er sich gegen eine Diskri­minierungs­sammel­klage. Das Gericht hatte nach dem Discovery-Beweis­ausforschungs­verfahren und Anhörungen die Klasse bestätigt, doch der Secret Service glaubt, nicht alle wesent­lichen Fakten von der Gegenseite erhalten zu haben und beantragt die Wieder­eröffnung des Discovery-Verfahrens. Das Bundes­gericht begründete am 4. März 2014 ausführ­lich die Ablehnung des Antrags, die in seinem Ermessen liegt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER