×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 12. März 2014

Werbung: Patient wird Mandant

 
.   Eine Kanzlei wirbt um Patienten von Zahnärzten, wird von einer Dental-Gruppe verklagt und wehrt sich mit der SLAPP-Einrede, die in immer mehr Staaten die Redefreiheit im ersten Prozessabschnitt schützen soll. Das Gericht stellt auf eine Ausnahme für gewerbliche Rede ab und weist die Klage nicht ab. Dagegen geht die Kanzlei mit einer Revision vor, obwohl der Prozess nicht zum Urteil gediehen ist.

Am 11. März 2014 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans, dass diese Revision im Fall NCDR LLC v. Mauze & Bagby PLLC zulässig ist, das texanische SLAPP-Gesetz anwendbar ist und dieses die gewerbliche Rede von Kanzleien - anders als das wegweisende kalifornische SLAPP-Gesetz - nicht schützt.

Der Prozess wid somit fortgesetzt, und die Kanzlei ist weiterhin der Klage der Zahnärzte wegen der Behauptung unnötiger Behandlungen und betrügerischer Abrechnungen ausgesetzt. Ihre Ansprüche beruhen auf Bundesmarkenrecht, Cyber Piracy, falscher Werbung - jeweils nach Bundesrecht -, sowie Verleumdung, Herabminderung, Rufschädigung und Marken- und Dienstleistungsmarkenauflösung nach einzelstaatlichem Recht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER