Werbung: Patient wird Mandant
CK • Washington. Eine Kanzlei wirbt um Patienten von Zahnärzten, wird von einer Dental-Gruppe verklagt und wehrt sich mit der SLAPP-Einrede, die in immer mehr Staaten die Redefreiheit im ersten Prozessabschnitt schützen soll. Das Gericht stellt auf eine Ausnahme für gewerbliche Rede ab und weist die Klage nicht ab. Dagegen geht die Kanzlei mit einer Revision vor, obwohl der Prozess nicht zum Urteil gediehen ist.
Am 11. März 2014 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans, dass diese Revision im Fall NCDR LLC v. Mauze & Bagby PLLC zulässig ist, das texanische SLAPP-Gesetz anwendbar ist und dieses die gewerbliche Rede von Kanzleien - anders als das wegweisende kalifornische SLAPP-Gesetz - nicht schützt.
Der Prozess wid somit fortgesetzt, und die Kanzlei ist weiterhin der Klage der Zahnärzte wegen der Behauptung unnötiger Behandlungen und betrügerischer Abrechnungen ausgesetzt. Ihre Ansprüche beruhen auf Bundesmarkenrecht, Cyber Piracy, falscher Werbung - jeweils nach Bundesrecht -, sowie Verleumdung, Herabminderung, Rufschädigung und Marken- und Dienstleistungsmarkenauflösung nach einzelstaatlichem Recht.
Am 11. März 2014 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans, dass diese Revision im Fall NCDR LLC v. Mauze & Bagby PLLC zulässig ist, das texanische SLAPP-Gesetz anwendbar ist und dieses die gewerbliche Rede von Kanzleien - anders als das wegweisende kalifornische SLAPP-Gesetz - nicht schützt.
Der Prozess wid somit fortgesetzt, und die Kanzlei ist weiterhin der Klage der Zahnärzte wegen der Behauptung unnötiger Behandlungen und betrügerischer Abrechnungen ausgesetzt. Ihre Ansprüche beruhen auf Bundesmarkenrecht, Cyber Piracy, falscher Werbung - jeweils nach Bundesrecht -, sowie Verleumdung, Herabminderung, Rufschädigung und Marken- und Dienstleistungsmarkenauflösung nach einzelstaatlichem Recht.