Am 11. März 2014 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans, dass diese Revision im Fall NCDR LLC v. Mauze & Bagby PLLC zulässig ist, das texanische SLAPP-Gesetz anwendbar ist und dieses die gewerbliche Rede von Kanzleien - anders als das wegweisende kalifornische SLAPP-Gesetz - nicht schützt.
Der Prozess wid somit fortgesetzt, und die Kanzlei ist weiterhin der Klage der Zahnärzte wegen der Behauptung unnötiger Behandlungen und betrügerischer Abrechnungen ausgesetzt. Ihre Ansprüche beruhen auf Bundesmarkenrecht, Cyber Piracy, falscher Werbung - jeweils nach Bundesrecht -, sowie Verleumdung, Herabminderung, Rufschädigung und Marken- und Dienstleistungsmarkenauflösung nach einzelstaatlichem Recht.