Staatliches Hafenamt siegt im US-Gericht
CK • Washington. Einen Schiedsspruch errang in London ein Hafenbauunternehmer gegen ein staatliches Hafenamt und beantragte dessen Anerkennung in Washington nicht nur gegen das Amt, sondern auch den Staat Liberia, wo die Hafenanlage gebaut werden sollte. Die 27-seitenlange Abweisungsbegründung im Fall GSS Group Ltd. v. Republic of Liberia vom 11. März 2014 geht lesenswert auf die Bindung des Staates an einen Schiedsspruch nach einer Arbitration ein, an der der Staat unbeteiligt war. Besonders wichtig ist auch die Erörterung der Staatenimmunität nach allgemeinem Foreign Sovereign Immunities Act-Recht und der Besonderheit, dass in einem Vorverfahren das Amt bereits wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit, personal Jurisdiction, des Bundesgerichts der Hauptstadt für das Amt gewonnen hatte, was sich auf die Beurteilung der Auswirkungen des Vorverfahrens auf die Gerichtsbarkeit über den fremden Staat auswirkt.