Livelyskin betrieb mit ihrer Widerklage erfolgreich die Löschung der ersten Marke, weil sie als beschreibende Marke zuerst ins Zweitregister und erst später mit angeblich unzureichender Darlegung der exklusiven Verwendung ins Hauptregister eingetragen wurde. In der Revision war jedoch Lovelyskin erfolgreich. Beide Marken im Fall Lovely Skin Inc. v. Ishtar Skin Care Products LLC sind schwach, erklärte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA am 13. März 2014.
Die Vermutung für die Gültigkeit einer eingetragenen Marke muss die Löschungsbetreiberin mit Beweisen überwinden. Das konnte die Beklagte nicht. Die Klägerin konnte ihrerseits nicht nachweisen, dass die zweite Marke die erste schädigte. Die Urteilsbegründung enthält nützliche Erörterungen über die Anfechtbarkeit von Marken nicht nur im Secondary Register des United States Patent and Trademark Office.