Die PLZ entspricht jedoch nicht einer Wohnanschrift, entschied am 14. März 2014 das Bundesgericht der Hauptstadt nach seiner Prüfung des Use of Consumer Identification Information Act, DC Code §47-3151, und des Consumer Protection Procedures Act, DC Code §28-3901. Die Würdigung des United States District Court for the District of Columbia ist eine wertvolle Einführung in einzelstaatliche Verbraucher- und Datenschutzgesetze in den USA und schließt mit der Abweisung der Klage wegen Unschlüssigkeit.
Die PLZ entspricht jedoch nicht einer Wohnanschrift, entschied am 14. März 2014 das Bundesgericht der Hauptstadt nach seiner Prüfung des Use of Consumer Identification Information Act, DC Code §47-3151, und des Consumer Protection Procedures Act, DC Code §28-3901. Die Würdigung des United States District Court for the District of Columbia ist eine wertvolle Einführung in einzelstaatliche Verbraucher- und Datenschutzgesetze in den USA und schließt mit der Abweisung der Klage wegen Unschlüssigkeit.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.