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Samstag, den 15. März 2014

PLZ als datengeschützte Anschrift?  

.   Die amerikanische Hauptstadt schützt Verbraucher mit zwei Gesetzen vor dem Missbrauch ihrer Daten, obwohl sie primär gegen die Diskriminierung von Verbrauchern wegen ihrer Wohngegend wirken sollen. Im Fall Hancock v. Urban Outfitters verklagten zwei Kunden ihre Modehäuser, die ihnen die Postleitzahl beim Einkauf abverlangt hatten, wegen Verletzung dieser Gesetze.

Die PLZ entspricht jedoch nicht einer Wohnanschrift, entschied am 14. März 2014 das Bundesgericht der Hauptstadt nach seiner Prüfung des Use of Consumer Identification Information Act, DC Code §47-3151, und des Consumer Protection Procedures Act, DC Code §28-3901. Die Würdigung des United States District Court for the District of Columbia ist eine wertvolle Einführung in einzelstaatliche Verbraucher- und Datenschutzgesetze in den USA und schließt mit der Abweisung der Klage wegen Unschlüssigkeit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.